Schülerinnen und Schüler mit Förderanspruch in der Inklusiven Beschulung
Unser Unterricht in der Inklusiven Beschulung
- Differenzierende Unterrichtsangebote im Klassenunterricht.
- Entwicklung der sozialen Gemeinschaft einer Klasse unter dem Aspekt der bewussten Akzeptanz von Verschiedenheit.
- Verbindliche Kurse für den Bildungsgang Lernen zur Vorbereitung auf den Berufsorientierten Abschluss.
- Verbindliche Kurse für den Bildungsgang Geistige Entwicklung zu den Themen Praxis, Leben und Arbeit.
Unsere Organisation der Inklusiven Beschulung
- Bis zu 5 Kinder mit Förderanspruch in einer Klasse.
- Vier Klassen mit Inklusiver Beschulung in einem Jahrgang.
- Einsatz der Förderlehrkräfte mit 12 bis 14 Stunden pro Klasse.
- Kontinuierliche Zuständigkeit einer Förderlehrkraft während der Beschulung an der ERS II.
- Förderlehrkräfte sind größtenteils Lehrkräfte der ERSII.
- Enge Kooperation aller Beteiligter: Klassenlehrkraft, Fachlehrkräfte, Förderlehrkraft, Sozialpädagogen, Therapeuten und Integrationsassistenten.
- Differenzierungsräume und Therapieräume vor Ort.
- Umfangreiche Ausstattung mit Differenzierungsmaterial.
Abschlüsse und Übergänge
- Berufsorientierter Abschluss im Bildungsgang Lernen nach 9 Schulbesuchsjahren
- Sicherstellung von 10 Schulbesuchsjahren im Bildungsgang Geistige Entwicklung.
- Möglichkeiten des 11. und 12. Schulbesuchsjahres im Bildungsgang Geistige Entwicklung in unserer Berufsorientierungsklasse vor Ort.
- Praktika in den Klassen 8 und 9 .
- Kompetenzfeststellungsverfahren zur Berufsorientierung.
- Teilnahme am Berufsorientierungsprogramm BOP sowie anderer Maßnahmen in Kooperation mit dem Berufsbildungswerk Karben.
Ihr Weg zu uns
- Teilnahme an den Informationsveranstaltungen der Grundschule, des Schulamtes und der ERSII.
- Interessensbekundung an einer Inklusiven Beschulung bis Ende November in der aktuellen Schule. Daraufhin wird eine Stellungnahme geschrieben.
- Teilnahme an den Informationsgesprächen der ERS II.
- Erstwunsch ERSII auf der Schulanmeldung für die weiterführende Schule.
- Entscheidung im Förderausschuss im März.
- Bevorzugte Aufnahme von Kindern im Umfeld der ERS II.
- Bevorzugte Aufnahme im Förderanspruch Geistige Entwicklung und im Bereich Autismusspektrum im Rahmen der Kapazitäten.