Von Jens Lischka-Beermann auf Donnerstag, 01. April 2021
Kategorie: Aktuelles

Selbsttest in der Schule

 Das Hessische Kultusministerium hat beschlossen, allen Schüler*innen zweimal pro Woche einen Selbsttest anzubieten. Dieser wird zu Beginn der Unterrichtzeit in den Klassen durchgeführt. Die Selbsttestung startet in den Osterferien mit dem Ostercamp und wird dann nach den Osterferien allen Schüler*innen angeboten.

Die Schüler*innen müssen den Test selbstständig durchführen. Die Lehrkraft beaufsichtigt nur das Geschehen und sorgt dafür, dass alles ordnungsgemäß entsorgt wird. Bei positivem Testergebnis werden die Erziehungsberechtigten sofort informiert. Eine kindgemäße Anleitung finden Sie in diesem Video.

 Der Selbsttest ist freiwillig. Wir benötigen deshalb eine Einverständniserklärung von Ihnen. Wir sind der Auffassung, dass regelmäßig Tests den Schutz vor einer Infektion in der Schule erhöhen. Es entstehen aber keine Nachteile, wenn Sie keine Einverständniserklärung.

Bitte nutzen für Ihre Einwilligung das angehängte Formular. Falls es Ihnen nicht möglich ist, dieses auszudrucken, haben Sie zwei Möglichkeiten. Entweder holen Sie das Formular während der Ferien vor dem Sekretariat ab. Oder Sie erklären ihr Einverständnis handschriftlich, indem Sie folgenden Satz ins Logbuch unterschreiben: „Ich habe die Einwilligungserklärung und Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen und erkläre mich mit der Durchführung des Selbsttests einverstanden".

Hier finden Sie weitere Informationen:

Durchführung von Antigen-Selbsttests zum Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 in Schulen | Hessisches Kultusministerium